Eigentumsurkunde

Pferde - Eigenstumsurkunde

Wichtige Informationen
zur Eigentumsurkunde

Die Eigentumsurkunde steht demjeni-gen zu, der Eigentümer im Sinne des BGB ist und wird ausgegeben an denjenigen,

a) (ab Pferdegeburtsjahr 1998) für den das Fohlen zur Identifikation und Regis-trierung vorgestellt wird;

b) (vor Pferdegeburtsjahr 1998) der die Ausstellung des Pferdepasses erstmalig beantragt.


Die Eigentumsurkunde ist daher bei der Veräußerung des Pferdes zusammen mit dem ebenfalls zum Pferd gehörenden Pferdepass dem neuen Eigentümer auszu-händigen 
und bei Tod des Pferdes an den ausstellenden Verband zurückzugeben. Bei Verlust der Urkunde ist ausschließlich der ausstellende Verband berechtigt, eine als Zweitschrift gekennzeichnete Ersatzurkun-de auszustellen.

Empfehlung:
Bewahren Sie die Eigentumsurkunde immer getrennt vom Pferdepass auf.
Wichtige Informationen zur Eigentumsurkunde

Die Eigentumsurkunde steht demjenigen zu, der Eigentümer im Sinne des BGB ist und wird ausgegeben an denjenigen,

a) (ab Pferdegeburtsjahr 1998) für den das Fohlen zur Identifikation und Registrierung vorgestellt wird;

b) (vor Pferdegeburtsjahr 1998) der die Ausstellung des Pferdepasses erstmalig beantragt.


Die Eigentumsurkunde ist daher bei der Veräußerung des Pferdes zusammen mit dem ebenfalls zum Pferd gehören-den Pferdepass dem neuen Eigentümer auszuhändigen 
und bei Tod des Pferdes an den ausstellenden Verband zurückzugeben. Bei Verlust der Urkunde ist ausschließlich der ausstellende Verband berechtigt, eine als Zweitschrift gekennzeichnete Ersatzurkunde auszustellen.

Empfehlung:
Bewahren Sie die Eigentumsurkunde immer getrennt vom Pferdepass auf.
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